LUNALUX® - Verkaufsbedingungen
1. Für
alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Der Käufer
erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als verbindlich an. Dies gilt für das
gesamte LUNALUX® Programm, also auch für Zubehör und Einzelteile.
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns für jeden
Einzelfall ausdrücklich anerkannt wurden.
2.
Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise, Rabattsätze,
Versand- und Verpackungssätze zugrunde gelegt, sofern nicht - z.B. für
Sonderanfertigungen - ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.
Für die Bestellung von LUNALUX® - Solarleuchtschildern oder Einzelteilen
von LUNALUX® Solarleuchtschildern wird eine Vorauszahlung von 75 % des
Auftragswertes fällig. Diese muss eine Woche nach Auftragserteilung beim
Auftragnehmer eingehen. Die Fertigung des Schildes oder deren Einzelteile
erfolgt erst nach Eingang dieser Anzahlung. Die Restzahlung hat - falls nicht
ausdrücklich anders vereinbart - ohne Skontoabzug und innerhalb einer Woche
nach Lieferung zu erfolgen.
Geht
nach Auftragserteilung der Rechnungsgesamtbetrag statt zu 75 % bereits vollständig
innerhalb einer Woche beim Auftragnehmer ein, berechtigt dies den Kunden zu
einem Skontoabzug in Höhe von 2 %. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist
unzulässig, solange ältere Rechnungen noch nicht bezahlt sind.
Für
die Bestellung von LUNALUX® Zubehör hat - falls nicht ausdrücklich
anders vereinbart - die Zahlung innerhalb einer Woche nach Lieferung ohne
Skontoabzug zu erfolgen.
4.
Mit der Übergabe der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer geht die
Gefahr auf den Kunden über. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige
Zustimmung nicht angenommen.
5.
Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können,
können Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie
innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Lieferung angezeigt werden.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.
Auf die Funktion des LUNALUX® - Solarleuchtschildes erteilen wir
eine Garantie von
2
Jahren. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel nach Absatz 5, für die die
dort angegebenen Bestimmungen gelten. Die Gewährleistung für Sachmängel setzt
voraus, dass eine sachgemäße und sorgfältige Verwendung des Produktes durch
den Käufer erfolgte. Für die Inanspruchnahme der Garantie ist das Produkt nach
Rücksprache mit uns in geeigneter Versandverpackung auf Kosten und Gefahr des
Garantienehmers an uns zurückzusenden. Die Gewährleistung für Sachmängel ist
auf Reparatur oder Ersatzlieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht
Eigenschaftszusicherung oder auf vorsätzlichem oder grobfahrlässiger
Verletzung von Vertragspflichten oder Pflichten bei den Vertragsverhandlungen
beruhen oder ihr Ausschluss nicht gesetzlich zulässig ist.
7.
Eine Gewähr für die Eignung der Produkte für den vom Käufer beabsichtigten
Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Die Betriebs- und
Montageanleitung sowie Beschriftungsempfehlungen werden nach bestem Wissen
aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Sie befreien den Käufer jedoch
nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann von ihnen eine
Haftung für Schäden oder Nachteile, auch in bezug auf etwaige Schutzrechte
Dritter, hergeleitet werden. Dies betrifft ausdrücklich auch die Wahl eines
geeigneten Montageortes durch den Käufer. Darüber hinaus ist es allein Sache
des Kunden, für die Erteilung ggf. notwendiger Genehmigungen zu sorgen.
8.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.
9.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers.
10. Für
einen erteilten Beschriftungsauftrag der Displayfläche trägt der Auftraggeber
die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Verwendung der
bestellten Ausführung zusteht.
11.
Dem Käufer ist es - ausgenommen ausdrücklich anders lautender schriftlich
vereinbarter Verkaufsbedingungen - nicht gestattet, unsere LUNALUX®
- Produkte unter einem anderen Markennamen als LUNALUX® auf eigene
Rechnung anzubieten oder zu verkaufen.
12.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Verkaufsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Die anderen Verkaufsbedingungen
bleiben in diesem Falle weiterhin gültig.
13.
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Weinheim.