LUNALUX® - Verkaufsbedingungen

1. Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als verbindlich an. Dies gilt für das gesamte LUNALUX® Programm, also auch für Zubehör und Einzelteile. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns für jeden Einzelfall ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise, Rabattsätze, Versand- und Verpackungssätze zugrunde gelegt, sofern nicht - z.B. für Sonderanfertigungen - ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Für die Bestellung von LUNALUX® - Solarleuchtschildern oder Einzelteilen von LUNALUX® Solarleuchtschildern wird eine Vorauszahlung von 75 % des Auftragswertes fällig. Diese muss eine Woche nach Auftragserteilung beim Auftragnehmer eingehen. Die Fertigung des Schildes oder deren Einzelteile erfolgt erst nach Eingang dieser Anzahlung. Die Restzahlung hat - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - ohne Skontoabzug und innerhalb einer Woche nach Lieferung zu erfolgen.

Geht nach Auftragserteilung der Rechnungsgesamtbetrag statt zu 75 % bereits vollständig innerhalb einer Woche beim Auftragnehmer ein, berechtigt dies den Kunden zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 %. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen noch nicht bezahlt sind.

Für die Bestellung von LUNALUX® Zubehör hat - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - die Zahlung innerhalb einer Woche nach Lieferung ohne Skontoabzug zu erfolgen.

4. Mit der Übergabe der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.

5. Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können, können Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Lieferung angezeigt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Auf die Funktion des LUNALUX® - Solarleuchtschildes erteilen wir eine Garantie von

2 Jahren. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel nach Absatz 5, für die die dort angegebenen Bestimmungen gelten. Die Gewährleistung für Sachmängel setzt voraus, dass eine sachgemäße und sorgfältige Verwendung des Produktes durch den Käufer erfolgte. Für die Inanspruchnahme der Garantie ist das Produkt nach Rücksprache mit uns in geeigneter Versandverpackung auf Kosten und Gefahr des Garantienehmers an uns zurückzusenden. Die Gewährleistung für Sachmängel ist auf Reparatur oder Ersatzlieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht Eigenschaftszusicherung oder auf vorsätzlichem oder grobfahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten oder Pflichten bei den Vertragsverhandlungen beruhen oder ihr Ausschluss nicht gesetzlich zulässig ist.

7. Eine Gewähr für die Eignung der Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Die Betriebs- und Montageanleitung sowie Beschriftungsempfehlungen werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Sie befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann von ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile, auch in bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, hergeleitet werden. Dies betrifft ausdrücklich auch die Wahl eines geeigneten Montageortes durch den Käufer. Darüber hinaus ist es allein Sache des Kunden, für die Erteilung ggf. notwendiger Genehmigungen zu sorgen.

8. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

9. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Für einen erteilten Beschriftungsauftrag der Displayfläche trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Verwendung der bestellten Ausführung zusteht.

11. Dem Käufer ist es - ausgenommen ausdrücklich anders lautender schriftlich vereinbarter Verkaufsbedingungen - nicht gestattet, unsere LUNALUX® - Produkte unter einem anderen Markennamen als LUNALUX® auf eigene Rechnung anzubieten oder zu verkaufen.

12. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Die anderen Verkaufsbedingungen bleiben in diesem Falle weiterhin gültig.

13. Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Weinheim.