Geschäftsbedingungen

1.  Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen (AGB´s). Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als verbindlich an. Alle Preise sind unverbindlich. Bitte erfragen Sie immer unsere aktuellen Preise.


2.  Bei Aufträgen für PV-Inselanlagen über einen Betrag von mehr als 100 € wird eine Vorauszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Diese muss eine Woche nach Auftragserteilung beim Auftragnehmer eingehen. Die Restzahlung hat - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - ohne Skontoabzug und innerhalb einer Woche nach Lieferung zu erfolgen. Bei Bestellungen bis 100 EURO hat - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - die Zahlung innerhalb einer Woche nach Lieferung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
Bei Aufträgen für PV-Netzeinspeiseanlagen und thermische Solaranlagen werden die Anzahlung und weiteren Zahlungsmodalitäten individuell ausgehandelt. Die Anzahlung kann auch meist in Form einer Bankbürgschaft geleistet werden.

 

3.  Mit der Übergabe der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies betrifft auch die sachgemäße Lagerung beim Kunden bis zum Abschluss der bei uns in Auftrag gegebenen Montageleistungen. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Der Kunde übernimmt die Haftung für die Ware von der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung.
 

4.  Der Kunde hat am Auslieferungsort rechtzeitig die Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit wir unsere Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen können. Es ist allein Sache des Kunden, für die Erteilung notwendiger Genehmigungen zu sorgen.

 

5.  Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können, können Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Lieferung angezeigt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 

6.  Für Defekte wird im Rahmen der vereinbarten Garantie gehaftet.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel nach Absatz 5, für die die dort angegebenen Bestimmungen gelten. Die Gewährleistung für Sachmängel setzt die sachgemäße Verwendung der Produkte durch den Käufer voraus. Die Gewährleistung für Sachmängel ist auf Reparatur oder Ersatzlieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Eigenschaftszusicherung oder auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten oder Pflichten bei den Vertragsverhandlungen beruhen oder ihr Ausschluss nicht gesetzlich zulässig ist.

 

7.  Bei Photovoltaikanlagen ist nach den VDE Vorschriften ein Blitzschutz vorgeschrieben und auch die meisten Versicherungen verlangen ihn. Be-züglich dieser Vorschriften weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir den Einbau eines Blitzschutzes nur nach einer zusätzlichen Beauftragung für den Blitzschutz (innerer und äußerer) nach den VDE Vorschriften ausführen.
8.  Für das LUNALUX-Verkaufsprogramm gelten die LUNALUX-Verkaufsbedingungen.

 

9.  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

10.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
 

11.  Für Genehmigungen und statische Berechnungen aller Art ist der Auftraggeber zuständig. Die Montage aller Anlagen wird nach den örtlichen und technischen Möglichkeiten durchgeführt, wobei immer parallel zur vorhandenen Dachhaut montiert wird; Dellen in der Dachhaut werden nur gegen Aufpreis im Rahmen der technischen und statischen Möglichkeiten ausgeglichen. Die Module werden nur gegen Aufpreis extra sortiert.

12. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Die anderen Verkaufsbedingungen bleiben in diesem Falle weiterhin gültig.

13. Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Weinheim.